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Artikel

Persönliche Erklärung zum Klimaschutzgesetz

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

26. April 2024

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur Abstimmung über die Reform des Klimaschutzgesetzes

(Drucksache 20/8290)

Das Klimaschutzgesetz hat seit 2019 erstmalig verbindliche nationale Klimaziele für die Bundesregierung aufgestellt. Mit dem Expertenrat für Klimafragen wurde ein Gremium eingesetzt, das die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung unabhängig überprüft. Das Klimaschutzgesetz ist seitdem die Grundlage für die Debatte innerhalb der Bundesregierung über wirksame Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele. Alle Ministerien mussten sich um Maßnahmen Gedanken machen, die wirkliches CO2-Einsparpotenzial haben und in der Praxis wirken.

Seit 2021 hat die Bundesregierung endlich wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz auf den Weg gebracht. Jetzt besteht erstmals die Möglichkeit, dass Deutschland die nationalen Klimaziele bis 2030 erreicht. Das liegt allerdings vor allem an ambitionierten Maßnahmen für mehr Klimaschutz in den Bereichen Energiewirtschaft und Industrie – allein dadurch werden die viel zu hohen Emissionen im Verkehrssektor ausgeglichen.

Durch das neue Klimaschutzgesetz steht zukünftig die Gesamtbilanz aller Sektoren im Mittelpunkt. Die Projektionsdaten des UBA haben gezeigt, dass die Bundesregierung in Summe bis 2030 die Klimaziele einhalten könnte. Allerdings wird Deutschland den Projektionen zufolge weder die Ziele der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) erreichen, noch die Einsparziele bis 2040 oder Klimaneutralität 2045. Das liegt insbesondere auch daran, dass der Verkehrssektor weit davon entfernt ist, seine eigenen Ziele zu erfüllen.

Das neue Gesetz lässt nun den Verkehrssektor zunächst aus der Pflicht. Erst 2026 muss die neue Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das auch die CO2-Minderungsziele bis 2040 einpreist. Dadurch verschieben wir den Druck für weitere Maßnahmen um mindestens zwei Jahre in die Zukunft. Im Verkehrssektor muss aber so schnell wie möglich gehandelt werden. Maßnahmen wie der Ausbau von guter Bahn- und Radinfrastruktur brauchen Zeit und können ihre Wirkung für den Klimaschutz erst mittel- und langfristig entfalten. Um in der Zukunft abrupte Maßnahmen mit möglicherweise schmerzhaften Einschnitten in die Alltagsmobilität zu vermeiden, muss der Verkehrssektor jetzt in die Verantwortung genommen werden.

Der Änderung des Klimaschutzgesetzes kann ich daher nicht zustimmen.

Swantje Michaelsen, MdB