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Persönliche Erklärung zur Novelle des Atomgesetzes

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

25. November 2022

Mit der Änderung des Atomgesetzes strebt die Bundesregierung an, die Laufzeit der drei verbleibenden Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland über den 31.12.22 bis zum 15.04.23 zu verlängern.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen, bis Ende 2022 alle deutschen Atomkraftwerke abzuschalten. Der Atomausstieg in Deutschland ist somit seit Jahren beschlossen, gesetzlich klar geregelt und auch im Koalitionsvertrag verankert.

Atomkraft ist und bleibt eine unbeherrschbare Hochrisikotechnologie. Mit jedem Tag, an dem die drei noch aktiven Atomkraftwerke am Netz bleiben, verlängern sich die Gefahren, die von ihnen ausgehen. Der Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen – auch für künftige Generationen – muss an erster Stelle stehen.

Die Prüfung, die durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, hat ergeben, dass eine Laufzeitverlängerung weder sicherheitspolitisch noch energiewirtschaftlich sinnvoll ist. Sie hilft nicht bei der Einsparung von Gas, denn hier liegt das Potenzial lediglich im Promillebereich. Auch zur Senkung der Strompreise kann sie nichts beitragen: Das Senkungspotenzial von knapp 1% führt nicht zu einer spürbaren Entlastung für die Endverbraucher*innen.

In Deutschland sind keine Kapazitätsprobleme bei der Stromerzeugung zu erwarten. Lediglich in Bayern können aufgrund des verschleppten Ausbaus der Windkraft und des Netzes Probleme für die Netzstabilität entstehen. Eine mögliche Lücke von 4,6 bis 8,6 GW ließe sich allerdings mithilfe der Atomkraft, die höchstens 0,5 GW beisteuern könnte, kaum schließen. In Norddeutschland müssen sogar regelmäßig Windparks abgeschaltet werden, weil die Netzstabilität durch zu viel – nicht durch zu wenig – Strom in Gefahr gerät.

Deshalb gibt es vor allem für das niedersächsische Atomkraftwerk Emsland keinen Grund für einen Weiterbetrieb. Es trägt nicht zur Versorgungssicherheit in unserem Land bei. Gleichzeitig bleibt bei einem Weiterbetrieb das volle Risiko bestehen.

Wenn die Atomkraft trotz der mit ihr verbundenen unberechenbaren und unbeherrschbaren Risiken verlängert werden soll, bedarf es gewichtiger Gründe. Diese liegen hier nicht vor. Die Weisung des Kanzlers bindet den Deutschen Bundestag nicht. Deshalb stimme ich in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag der Laufzeitverlängerung der drei Atomkraftwerke über den 31.12.22 hinaus nicht zu.

Swantje Michaelsen, MdB