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Pressemitteilung

Ein starkes Zeichen für sichere Schulwege

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

19. Mai 2025

Heute, am 19. Mai 2025 wurde vor der Grundschule an der Feldbuschwende in Bemerode (Hannover) ein neuer Fußgängerüberweg feierlich eingeweiht. Die Einrichtung dieses Überwegs war lange überfällig, nun konnte sie endlich realisiert werden.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hatte sich bereits früh und einstimmig für die Maßnahme ausgesprochen. Doch alte rechtliche Hürden verhinderten bisher die Umsetzung. Erst durch die jüngsten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde der Weg frei für eine neue Praxis: Weg von starren Richtzahlen, hin zu pragmatischen und sicheren Lösungen vor Ort. Für diese Reform von StVG und StVO habe ich mich im Verkehrsausschuss des Bundestags in der letzten Legislaturperiode besonders eingesetzt.

Die Einrichtung des Zebrastreifens hier vor der Schule zeigt, dass die von uns im Bundestag erkämpften neuen Möglichkeiten funktionieren und den Kommunen vor Ort helfen. Denn gerade an Orten wie Schulen muss die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen das entscheidende Kriterium sein – nicht abstrakte Zahlen. Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr hat für uns oberste Priorität.

Monica Manon Sandhas, Vorsitzende des Stadtverbands, sieht in der Einrichtung des neuen Zebrastreifens in Bemerode einen gemeinsamen Erfolg Grüner Politik auf den unterschiedlichen Ebenen:

„Die Bundesebene hat dafür gesorgt, dass wir vor Ort neue Möglichkeiten für mehr Verkehrssicherheit haben. Und unsere kommunalen Politiker*innen – insbesondere auch unser Oberbürgermeister Belit Onay – haben sich eingesetzt, dass wir schnell in die Umsetzung kommen. Ihnen allen möchte ich ausdrücklich danken! Für uns Grüne ist klar: Schulwegsicherheit ist Pflicht und nicht optional verhandelbar!“

Hintergrund:

Bisher mussten Kommunen oft sehr strenge Voraussetzungen erfüllen, um Maßnahmen wie Tempo 30 oder Fußgängerüberwege umzusetzen, z. B. hohe Verkehrsdichten oder Unfallzahlen nachweisen. Diese sogenannten „Richtzahlen“ waren bindend und verhinderten viele sinnvolle, präventive Maßnahmen. Kommunen dürfen nach der Reform von StVG und StVO nun eigenständig Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherheit treffen, ohne dass vorher Unfälle passiert sein müssen oder bestimmte Verkehrszahlen überschritten werden.