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Rede

Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

3 min Lesezeit

20. Oktober 2023

Rede von Swantje Michaelsen zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes (2./3. Lesung)

"Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,

die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist für mich ein ganz besonderer Moment. Denn dieses Gesetz war ein wichtiger Grund, warum ich für den Deutschen Bundestag kandidiert habe.

Als Kommunalpolitikerin habe ich allzu oft erfahren müssen, wie sehr das Straßenverkehrsrecht die Städte und Gemeinden ausbremst.

In unzähligen Kommunen gibt es politische Beschlüsse für neue Radwege, Zebrastreifen oder geringere Geschwindigkeiten, die dann von den Verwaltungen nicht umgesetzt werden, weil die Rechtsgrundlage fehlt.

Die Grundlage für die Gestaltung unserer Straßen und öffentlichen Räume ist das Straßenverkehrsgesetz.

Und dieses Gesetz hatte immer nur ein Ziel: Die Sicherheit und Flüssigkeit des Autoverkehrs.

Diese konnte nur eingeschränkt werden, wenn die Kommunen eine Gefahrenlage nachweisen konnten. Das heißt: wenn bereits Menschen zu Schaden gekommen waren.

Diese Rechtslage nehmen wir nicht länger hin. Heute verankern wir neue Ziele im Straßenverkehrsgesetz und leiten damit einen Paradigmenwechsel ein.

Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung werden gleichrangig mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufgenommen.

Damit nehmen wir all die Aspekte und Herausforderungen endlich gesetzlich ernst, die sich in den Kommunen längst stellen.

Und ja. Es sind Themen offengeblieben, über die wir in den Verhandlungen diskutiert haben.

Zur digitalen Parkraumüberwachung, den sozialen Kriterien beim Anwohnerparken und der noch weitergehenden Stärkung des Präventionsprinzips bringen wir heute einen Entschließungsantrag ein.

Diesen verstehe ich als Auftrag, weiter an diesen Themen zu arbeiten. Und ich freue mich, dass es neuerdings offenbar einen großen überparteilichen Konsens gibt, dass das Präventionsprinzip/die Vision Zero - auch im Rechtsrahmen weiter gestärkt werden soll.

Lassen sie uns gemeinsam daran arbeiten!

Über die konkreten Dinge - wo kann Tempo 30 angeordnet werden, wie muss ein Radweg sein - entscheidet nicht das Straßenverkehrsgesetz, sondern die StVO.

Und die wird nicht hier im Bundestag, sondern im Bundesrat beschlossen.

Wir öffnen nun mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes einen großen Möglichkeitsraum, denn nicht länger müssen die Regelungen an der Sicherheit und Leichtigkeit des Autoverkehrs ausgerichtet werden.

Den nutzt die vorgelegte StVO-Reform zum Teil: Radwege, Fußwege und Busspuren können deutlich leichter angeordnet werden.

Bei den Regelungen für Tempo 30 bleibt die neue StVO allerdings hinter den Erwartungen zurück.

Das wird den vielen Kommunen nicht reichen, die selbst entscheiden wollen, welche Geschwindigkeit vor Ort am besten passt.

Aber: weitere Reformen können nun auf der Verordnungsebene stattfinden, das Gesetz steht dem endlich nicht mehr im Weg!

Mit dieser Gesetzesreform begegnen wir endlich der Realität in den Kommunen.

Es ist eine Reform für die Kommunen, ja eigentlich die Reform DER Kommunen.

Denn SIE haben viele Jahre für eine gesetzliche Grundlage gekämpft, mit der sie ihre Herausforderungen meistern können.

Jetzt können sie das tun, was vor Ort gefordert wird: ihre Verkehrsplanung Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung ausrichten.

Sie müssen nicht länger auf Unfälle warten. Sondern sie können vorsorglich die Gesundheit der Menschen schützen. Sie können ein Quartier städtebaulich entwickeln und dafür einen Radweg anordnen. Sie können klimafreundliche Mobilität stärken und dafür dem Bus eine eigene Spur geben.

Die Kommunen wissen selbst am besten, was vor Ort gebraucht wird.

Heute bekommen sie den gesetzlichen Rahmen für echte Entscheidungsspielräume."