Mit dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf macht die Bundesregierung eine weitere Rolle rückwärts beim Klimaschutz im Verkehr. Statt der Automobilindustrie Planungssicherheit beim Hochlauf der Elektromobilität zu verschaffen, baut die Rückschrittsregierung mit der erhöhten Anrechenbarkeit von Agrokraftstoffen auf die THG-Quote Luftschlösser. Denn Agrokraftstoffe sind aufgrund von Landnutzungsäderungen oftmals klimaschädlicher als Diesel oder Benzin und nicht in ausreichenden Mengen vorhanden. So landen Lebensmittel im Tank und die THG-Quote verkommt zur Greenwashing-Quote.
Selbst gute Ansatzpunkte aus dem ersten Referentenentwurf nimmt die vom Kabinett gebilligte Fassung zurück. So soll Sojaöl weiter auf die THG-Quote angerechnet werden. Regenwaldabholzung und Umweltzerstörung für deutsche Autotanks bleiben damit an der Tagesordnung. Und obwohl schon jetzt eine Fläche so groß wie Schleswig-Holstein nur für die Produktion von Agrokraftstoffen für deutsche Autotanks verschwendet wird, will die Regierung den Einsatz von („fortschrittlichen“) Agrokraftstoffen weiter ausweiten. Das geht auf Kosten der Umwelt und des Klimas und betrifft damit uns alle.
Mit ihrem Gesetzentwurf zeigt die antiökologische Koalition einmal mehr, dass sie es nicht ernst meint mit Klimaschutz und Betrugsbekämpfung.
Hintergrund:
Am 12. September hatte die Kleine Koalition einen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung der THG-Quote abgelehnt. Zentrale Regelungen des Gesetzentwurfs sahen die Abschaffung der Anrechenbarkeit von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf die THG-Quote bis 2030, die Erhöhung des Anrechnungsfaktors für E-Mobilität von 3 auf 4 sowie effektive Maßnahmen zur Betrugsprävention mittels Vor-Ort-Kontrollen und nachträglicher Aberkennung gefälschter Nachhaltigkeitszertifikate vor.
