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Statement

Union und SPD betreiben Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

1. Juli 2025

"Was hier als Entlastung für Kommunen verkauft wird, ist in Wahrheit nichts anderes als Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten. Das Gesetz macht das Gegenteil von dem, was die Koalition aus CDU und SPD behauptet: es zerstört legale Fluchtwege und verhindert Integration. Wer will, dass Menschen hier ankommen, muss ihnen ein friedliches Familienleben ermöglichen. Familien gehören zusammen – das ist ein Grundrecht und kein Gnadenakt.

Dieses Gesetz wird nicht zu einer Entlastung führen – im Gegenteil. Auch bei uns werden Menschen erst ankommen, sich in eine Arbeit einfinden oder im Sportverein engagieren können, wenn sie ihre Liebsten in Sicherheit wissen.“

Hintergrund:

In dieser Woche wurde das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs von der Koalition beschlossen. Es verstößt gegen das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht der Betroffenen auf Wahrung der Familieneinheit nach Artikel 6 Grundgesetz und Artikel 8 Europäischen Menschenrechtskonvention.

Aktuelle Zahlen belegen, dass von den insgesamt 120.000 Visa, die 2024 zum Zweck der Familienzusammenführung erteilt wurden, lediglich 12.000 auf Angehörige subsidiär Schutzberechtigter entfielen. Rund 80 Prozent der Nachziehenden sind Frauen und Kinder, die oft jahrelang auf ein Wiedersehen mit ihren Angehörigen warten. In Hannover leben derzeit 4300 subsidiär Schutzbedürftige. Aktuelle sind 114 Personen in Hannover gemeldet, die im Kalenderjahr 2024 nach Deutschland eingereist und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36a AufenthG sind.

Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten von 2016 bis 2018 mit höherrangigem Recht vereinbar erklärt, weil in besonderen Einzelfällen bzw. Härtefällen ein Familiennachzug nach § 22 AufenthG möglich gewesen sei. Da in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf des BMI jedoch keine Stichtagsregelung vorgesehen ist, könnte die nun geplante Aussetzung von 2 Jahren gegen Art. 8 EMRK verstoßen. So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwar entschieden, dass es Staaten möglich ist, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zu zwei Jahre komplett auszusetzen. Eine Frist von drei Jahren hat er aber als „übermäßig lang“ eingestuft, die einer individuellen Güterabwägung bedürfe (EGMR (Große Kammer), M.A. gegen Dänemark (Beschwerde Nr. 6697/18), Entscheidung vom 9. Juli 2021, Rn. 179). Es erscheint daher angesichts der verschiedenen Wartezeiten (Terminliste; Botschaftstermin; der Kontingentierung von 1000 Personen durch das Bundesverwaltungsamt) und der nun erneuten Aussetzung des Familiennachzuges um 2 Jahre naheliegend, dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK vorliegt.