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Mehr zu: Tempo 30

Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, Tempo 30 anzuordnen. Endlich können größere Lücken zwischen Tempo-30-Abschnitten geschlossen werden. Das sorgt für mehr Sicherheit und Lebensqualität.

Swantje Michaelsen mit Tempo 30 Schild - Einweihung auf der Hohenzollernstraße

Bei Tempo 30 werden – anders als bei Flächen für den Rad-, Fuß- und Busverkehr – die neuen Spielräume im Straßenverkehrsgesetz nicht genutzt. Die Anordnung von Tempo 30 kann grundsätzlich weiterhin nur zur Gefahrenabwehr erfolgen, nicht auf Basis der neuen Ziele Klima- und Umweltschutz, städtebauliche Entwicklung und Gesundheit. Allerdings gibt es vom Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage bei Tempo 30 inzwischen sehr viele Ausnahmen, die mit der Reform noch erweitert wurden. Und damit ist es in Zukunft in vielen Kommunen möglich, Hauptverkehrsstraßen auf ganzer Länge bzw. auch große Teile einer Stadt mit Tempo 30 sicher zu machen.

Die Ausnahmen im Einzelnen:

  • Tempo 30 an Einrichtungen, bei denen Verkehrssicherheit eine besonders große Bedeutung hat: an Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern (neu hinzugekommene Einrichtungen kursiv)
  • Tempo 30 an Strecken: Tempo 30 ist nun auch an hochfrequentierten Schulwegen möglich
  • Verbindungstrecke zwischen zwei Tempo 30 Abschnitten: Lücken können nun auf bis 500 Meter geschlossen werden

An den genannten Einrichtungen bzw. Strecken muss keine qualifizierte, sondern lediglich eine einfache Gefahrenlage belegt werden, d.h. es sind keine Zählungen oder umfangreiche Begründungen nötig. Erste Beispiele aus Kommunen wie Pfaffenhofen an der Ilm zeigen, dass genug rechtliche Gründe vorliegen, um die Geschwindigkeiten in großen Teilen der Stadt zu reduzieren. Auch Expert*innen schreiben der Straßenverkehrsrechtsreform bei Tempo 30 einiges Potential zu.

FAQs

Weiterführende Infos und Links:

Olaf Dilling, re| Rechtsanwälte, Zurück zu Tempo 50 = zurück zur StVO?
Den Auszug aus den VwV-StVO zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen
gibt es hier als Download!